Unsere Schulungen sind so individuell wie Ihr Betriebsrat

Hier finden Sie einen kleinen Ausschnitt aus unserer
Referententätigkeit für Betriebsräte und Gewerkschaften.

BEI UNS IST NICHTS VON DER STANGE

AKTUELLE THEMEN UND SEMINARE

Achtung! Es gibt Betriebsratsseminare "von der Stange", mit Referenten "von der Stange", aber auch Seminare, die gezielt für die Bedürfnisse und Probleme des Betriebes, in dem Sie arbeiten, zugeschnitten sind. Diese konkret betriebsbezogenen Seminare bieten wir an. Vor der Anmeldung für ein BR-Seminar sollten Sie fragen, welche Betriebsräte aus welchen Betrieben daran teilnehmen und wenn ja aus wie vielen. Je mehr Betriebe in der BR-Schulung vertreten sind, desto allgemeiner, unspezifischer kann der Referent die konkreten und Grundsatzprobleme des einzelnen Betriebsrats behandeln.

Außerdem könnten Sie fragen, ob der Referent sich an vorgefertigten Unterrichtsmaterialien orientiert, was oft der Fall ist bei BR-Kursen von großen Bildungsträgern. Gelegentlich wird in solchen Kursen dann vorgefertigtes Referentenmaterial "durchgekaut". Dies kann ebenfalls leicht über die Köpfe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer hinweggehen. Auch ein überwiegend auf´s Arbeitsrecht "gebürsteter" Kurs wird oft den besonderen Bedingungen der Betriebsratsarbeit nicht gerecht. - Der Kurs soll keine "Hobbyjuristen" machen, sondern die Interessenwahrnehmung durch die Betriebsräte optimieren.

Wir veranstalten Inhouse-Seminare für einzelne BR, GBR oder KBR, so dass wir die spezifischen betrieblichen Probleme behandeln können, die für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wichtig sind. Außerdem verwenden wir keinen Referentenleitfaden "von der Stange", sondern erarbeiten den Inhalt des Seminars aufgrund einer ausführlichen Vorstellung, aus der sich die Probleme der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ergeben. Diese behandeln wir dann.

FÜR JEDEN ETWAS DABEI

WIR FÜHREN BUNDESWEIT SEMINARE FÜR BETRIEBSRÄTE BETRIEBSRATSMITGLIEDER IM ARBEITSRECHT UND VERWANDTEN RECHTSGEBIETEN DURCH.


Unsere Schulungen orientieren sich also an konkreten Problemen des Betriebes, denn jeder Betrieb und jeder Betriebsrat hat seine Besonderheiten.

Wir stehen als Referent /in im Rahmen gewerkschaftlicher Bildungsveranstaltungen oder nach Beauftragung durch den Betriebsrat zur Verfügung.

Bei Interesse können Sie sich gerne an Frau Osinski wenden. Wir werden dann umgehend mit Ihnen Themen, Ablauf und Organisation der Schulung besprechen.

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AKTUELLE THEMEN UND SEMINARE

MASSGESCHNEIDERTE
INHOUSE SEMINAR FÜR IHRE
BETRIEBSRATS-MITGLIEDER


Wir führen zahlreiche, stets aktuelle und betriebsbezogene Schulungen für Betriebsräte - und Arbeitnehmer durch.

Auch als Inhouse-Seminare für Betriebsrats-Mitglieder aus einzelnen Konzernen und Unternehmen zu aktuellen wie zu grundsätzlichen arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Themen aller Art durch – nach Aussagen von Teilnehmern sehr erfolgreich.


TAGESSEMINARE

INHOUSE-SEMINARE FÜR NEU
GEWÄHLTE BETRIEBSRÄTE (JE 1-2 TAGE)



Einführung ins BetrVG

Überblick über die Beteiligungsrechte

Durchsetzung der BR-Rechte

BR/GBR/KBR - Zuständigkeitsfragen

die Selbstorganisation des BR: Freistellung, Schulung, Sprechstunden, Betriebsversammlung, Verhältnis zur Gewerkschaft; Kosten der BR-Arbeit usw.


Dabei stehen immer die jeweils besonderen, konkreten Probleme des jeweiligen Betriebs im Mittelpunkt. Keine Vorträge von der Stange! Konkrete betriebsbezogene Schwerpunkt-Diskussion! Erarbeitung eines Arbeitsplans für den jeweiligen BR!

MASSGESCHNEIDERTE SEMINARE

AUSWAHL DER LETZTEN SEMINARE UND INHOUSE-SCHULUNGEN

BETRIEBLICHE ARBEITSZEITGESTALTUNG- RUFBEREITSCHAFT

Fragen Sie uns!
AKTUELLE TENDENZEN DER RECHTSPRECHUNG DES BUNDESARBEITSGERICHTS ZU BETEILIGUNGS- UND MITBESTIMMUNGSRECHTEN DES BETRIEBSRATS

Das Seminar behandelte verschiedene Themenkomplexe. Zum einen diskutierten wir allgemeine Ansprüche des Betriebsrats auf Unterrichtung und Herausgabe / Einsichtnahme von Unterlagen (§ 80 Abs. 2 S. 1 u. 2 BetrVG). Zum anderen ging es um zahlreiche Fragestellungen im Zusammenhang mit Mitbestimmungsrechten nach § 87 Abs. 1 BetrVG: der kollektive Tatbestand bei § 87, biometrisches Zugangskontrollsystem, das aber im Drittbetrieb installiert ist, Vertrauensarbeitszeit, betriebliche Lohngestaltung und Verteilungsgrundsätze, die Freiheiten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Lohngestaltung; bei der Lohngestaltung analysierten wir insbesondere auch Anrechnung und Widerruf, Außertarif und Übertarif, freiwillige Leistungen und Widerrufsvorbehalte sowie die Abgrenzung zwischen Nr. 10 und Nr. 11. Ein weiterer Schwerpunkt war die Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Verhältnis von § 77 Abs. 3 zu § 87 Abs. 1 BetrVG bei der betrieblichen Lohngestaltung sowie die betriebliche Vergütungsordnung nach Wegfall der Tarifbindung. Das Seminar gab Handlungsempfehlungen an die Betriebsratsmitglieder. Das Seminar wurde für Betriebsrats-Mitglieder aus Betrieben der Metall- und Elektroindustrie durchgeführt. Es wurde organisiert von der IG Metall. Soweit ein kleiner Ausschnitt aus unserer Referententätigkeit für Betriebsräte und Gewerkschaften.
DIE HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DES BETRIEBSRATS BEI KÜNDIGUNGEN DURCH DEN ARBEITGEBER

In diesem Seminar ging es um Handlungsempfehlungen für einen Betriebsrat angesichts einer in dem Betrieb bevorstehenden Massenentlassung. Wir diskutierten Beteiligungsrechte, insbesondere bei Interessenausgleich und Sozialplan, ordnungsgemäße Formulierung eines Widerspruchs, Anhörung des Betriebsrats und dessen Reaktionsmöglichkeiten bei Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Anhörung. Zugleich erarbeiteten wir eine Übersicht über die soziale Rechtfertigung der betriebsbedingten Kündigung in Bezug auf Weiterbeschäftigung und Sozialauswahl und Umsetzung in Widerspruchsbegründungen des Betriebsrats. Ein weiterer Themenkomplex beschäftigte sich mit dem Mitbestimmungsrecht nach § 95 BetrVG und den Vor- und Nachteilen von Auswahlrichtlinien. Selbstverständlich gehörten zum Seminar Analyse und Auswertung der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
LEIHARBEIT IM ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNK - QUARTALSTREFFEN DER PERSONALRÄTE DER ARD

Das Tagesseminar behandelte die verschiedenen Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes (Arbeitnehmerüberlassung; Personalgestellungs-Gesellschaft ohne Tarifbindung im Konzern; Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Formen des Einsatzes von Drittpersonal, wie z.B. Werkverträge, Scheinwerkverträge, Geschäftsbesorgungsverträge, freie Mitarbeit und ähnliches). Die sich hier stellenden Rechts- und Gestaltungsprobleme, insbesondere auch hinsichtlich der Beteiligungsrechte der Personalräte wurden erörtert, Handlungsoptionen diskutiert.
SCHEINWERKVERTRÄGE UND LEIHARBEIT

Tagesseminar Scheinwerkverträge und Leiharbeit für den Betriebsrat einer großen Zeitungsdruckerei.
TARIFFLUCHT UND LEIHARBEIT

Das Tagesseminar behandelte Fragen der Tarifflucht sowie Leiharbeit und sonstiger Fremdfirmeneinsatz: Formen, Rechtsprobleme, Gegenstrategien, aktuelle Rechtsprechung. Es richtete sich an Betriebsräte bei der Verwaltungsstelle Berlin der IG Metall und war Teil der Potsdamer Arbeitsrechtstage der IG Metall.
OUTSOURCING, TARIFFLUCHT, BETRIEBSÜBERGANG, UMWANDLUNG UND HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN DES BETRIEBSRATS UND DER GEWERKSCHAFT

Das Seminar griff die verschiedenen betrieblichen Erfahrungen mit unterschiedlichen Outsourcing-Strategien und –abläufen auf, analysierte sie insbesondere auch hinsichtlich ihrer arbeitsrechtlichen Aspekte und entwickelte Gegenstrategien auf betriebsverfassungsrechtlicher und tarifvertraglicher Ebene. Das Seminar gab einen Überblick über die verschiedenen Formen der Tarifflucht, des Outsourcings, der Einzel- und Gesamtrechtsnachfolge, der sich bei § 613 a BGB stellenden Probleme und der dabei einschlägigen Beteiligungsrechte des Betriebsrats. Wir diskutierten die verschiedenen Beteiligungsformen des Betriebsrates im Rahmen der Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz und bei Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG sowie des Wirtschaftsausschusses. Ziel des Seminars war darüber hinaus die Entwicklung von Gegenstrategien, sei es zur Verhinderung des Outsourcings, sei es zum Erhalt des Gemeinschaftsbetriebes durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Zu den Inhalten gehörte das Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer gegen den Betriebsinhaberwechsel und Chancen und Risiken seiner Ausübung. Die mehrtägigen Seminare richteten sich an Betriebsräte aus Zeitungsbetrieben, Betrieben der Papierverarbeitung und aus Metallbetrieben.
BETRIEBLICHSE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT

Fragen Sie uns!
DER ATOMISIERTE BETRIEB: AUSGLIEDERUNG VON PRODUKTIONS- UND SERVICEBEREICHEN, FREMDVERGABE, WERKVERTRÄGE, LEIHARBEIT

Beteiligungsrechte und Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei flexiblem Arbeitseinsatz über Zeitkonten und Leiharbeit gem. §§ 80 und 87 Satz 1 Ziff. 2 und 3 BetrVG Ziele, rechtliche und tatsächliche Ansatzpunkte beim Einsatz von „Fremdpersonal“ bei der Einstellung und Beendigung sowie bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen Beteiligung des Betriebsrats des Verleihbetriebes – Möglichkeiten des Betriebsrates des Entleihbetriebes Das mehrtägige Betriebsräteseminar zu „Sicherung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen in der Druckindustrie und der technisch-organisatorische und unternehmensrechtliche Veränderungsdruck“ richtete sich an Betriebsratsmitglieder aus Zeitungsbetrieben, Rollenakzidenz- sowie Endlos- und Mailing-Betrieben. Es wurde von ver.di b+b veranstaltet.