“Ich hätte nie gedacht, dass mir das mal passiert”
Vor einer Ausseinandersetzung mit dem Arbeitgeber-, oder dem
direkten Vorgesetzten ist leider niemand gefeit. Wir beraten Sie kompetent und
unterstützen Sie, wenn alle anderen aufgegeben haben.
RECHTSRAT FÜR DEN ARBEITNEHMER, BEI NEUEM ARBEITGEBER
SIE HABEN EINE ARBEIT GEFUNDEN, DOCH IHR NEUER ARBEITGEBER WILL:
von Ihnen wissen, ob Sie schwanger,
in der Gewerkschaft oder schwerbehindert sind,
Sie nur über eine Leiharbeitsfirma einstellen,
Sie erst noch zum Werksarzt schicken, einen Drogentest machen..
und von Datenschutz nichts wissen,
dass sie 100% flexibel sind, Arbeit auf Abruf akzeptieren und
Sie gegen Ihren Willen „quer durch die Republik“ schicken.
RECHTSRAT FÜR DEN ARBEITNEHMER IM LAUFENDEN ARBEITSVERHÄLTNIS
IHR ARBEITGEBER WILL SIE ENTLASSEN
und Sie streiten sich über die Kündigungsfrist
und hat sie mehrfach abgemahnt
und zahlt Ihnen keinen Lohn mehr,
und Sie streiten mit ihm über ein Zeugnis,
und er hat Sie sofort unter Anrechnung des Resturlaubs einseitig freigestellt,
obwohl es keine Kündigungsgründe gibt,
und bietet Ihnen denselben Job bei einer Fremdfirma an, aber nur für die Hälfte
Ihres bisherigen Einkommens,
Sie sind schwerbehindert,
Sie sind aber nur bereit, gegen Zahlung einer Abfindung zu gehen,
und Sie befürchten Ärger mit dem Arbeitsamt (z.B. Sperrzeit)
Sie sind von einem dieser Probleme betroffen?
Wir helfen ihnen weiter und beraten Sie: (030) 93 93 33 - 0
PROBLEME MIT DEM AKTUELLEN ARBEITGEBER
SIE HABEN ARBEIT, DOCH
Sie erhalten keinen Lohn, z.B. weil Sie „Praktikant/ in“ sind,
Sie erhalten Lohn unter dem Mindestlohn,
Ihr Arbeitgeber zahlt keine Zuschläge für Überstunden,
Ihr Arbeitgeber erwartet, das Sie immer erreichbar sind, nachts, am Wochenende, im Urlaub, wenn Sie krank sind, und Sie sollen dann “mal eben” dies oder das erledigen,
Ihr Arbeitgeber behauptet, an keinen Tarifvertrag gebunden zu sein,
Ihr Arbeitgeber sagt, er sei zwar Mitglied im Arbeitgeberverband, aber ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft),
Ihr Arbeitgeber zahlt die in der Zielvereinbarung festgelegte Tantieme nicht,
Ihr Arbeitgeber winkt mit einer Widerrufsklausel in Ihrem Arbeitsvertrag und will 25% weniger Lohn zahlen,
weil Sie Ein-Euro-Jobber sind,
will Ihr Arbeitgeber nichts von Entgeltfortzahlung bei Krankheit wissen
Sie arbeiten in einer Hochschule oder einer wissenschaftlichen Einrichtung und
sollen Ihren Arbeitsplatz durch Einwerbung von Drittmitteln selbst finanzieren
sollen zum x-ten Mal einen befristeten Arbeitsvertrag unterzeichnen
sind zu niedrig eingruppiert,
sind trotz Teilzeit mehr auf Arbeit als zu Hause.
BESONDERE RECHTSLAGE: KÜNSTLER UND PUBLIZISTEN
SIE ARBEITEN ALS JOURNALISTIN ODER JOURNALIST
IN EINEM PRESSE- ODER RUNDFUNKBETRIEB UND
sollen aus angeblichen Tendenzgründen entlassen werden,
wollen ein Redaktionsstatut vereinbaren und eine Redaktionsvertretung wählen,
sind als freier Mitarbeiter gleich einem fest angestellten Redakteur in Arbeitsabläufe und Dienstpläne integriert.
SIE SIND KÜNSTLER AN EINEM
THEATER/ EINEM OPERNHAUS UND
haben eine Nichtverlängerungsmitteilung erhalten,
werden viel zu selten und nur mit Nebenrollen besetzt.
... dann beraten und vertreten wir Sie in allen individual- und damit zusammenhängenden kollektivarbeitsrechtlichen Problemen bundesweit vor den Gerichten aller Instanzen (Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundesverfassungsgericht, Bühnenschiedsgericht) und dem Arbeitgeber gegenüber.
Betriebsrat | Personalrat
SIE SIND BETRIEBSRAT / BETRIEBSRATSMITGLIED
ODER PERSONALRAT BZW. DESSEN MITGLIED UND
der Betrieb, in dem Sie arbeiten, wird von einem Finanzinvestor (einer „Heuschrecke“) übernommen,
das Unternehmen will „Assets“ oder bestimmte Betriebsabteilungen nach Rumänien oder Indien „outsourcen“,
das Unternehmen will am Betriebsrat vorbei eine neue EDV einführen,
die personenbezogene Daten verarbeitet und das auch noch in den USA,
der Arbeitgeber will ein „Bündnis für Arbeit“ mit tarifwidrig langen Arbeitszeiten und untertariflichen Löhnen,
der Arbeitgeber will Jahres- und Lebensarbeitszeitkonten, flexible Arbeitszeiten, Vertrauensarbeitszeit,
Gleitzeit, versetzte Schichten usw. einführen oder praktiziert sie bereits am Betriebsrat vorbei,
der Arbeitgeber plant eine Massenentlassung oder einen scheibchenweisen Personalabbau und führt ihn durch,
wollen die Betriebsratswahl anfechten oder es will jemand anderes die Wahl anfechten...
KURZINFORMATIONEN
IN DIESEN UND VIELEN ANDEREN
FRAGEN SIND WIR FÜR SIE DA
... in diesen und in vielen anderen Fragen des
kollektiven Arbeitsrechts beraten wir Betriebs- und
Personalräte, Gesamt- und Konzernbetriebsräte sowie
Wirtschaftsausschüsse und Arbeitnehmervertreter
in Aufsichtsräten bundesweit. Auch referieren wir auf
Betriebsversammlungen oder in Betriebsräteschulungen
der Gewerkschaften oder auf Konzern- bzw. „Inhouse”-
Schulungen zu allen relevanten Problemen der
betrieblichen Praxis.
Wir vertreten Betriebsräte in Verhandlungen mit den Arbeitgebern, in Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Wir entwerfen Betriebsvereinbarungen und Regelungsabreden und verhandeln sie an der Seite von Betriebsräten mit dem Unternehmen. Wir sind Beisitzer der Betriebsräte in Einigungsstellen.
UNSERE ERFOLGSQUOTE VOR DEM BUNDESARBEITSGERICHT
Zwischen 2004 und August 2013 haben wir 41 Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht für Arbeitnehmer, Betriebsräte und Gewerkschaften geführt.Ein paar Daten zu unserer „Erfolgsquote“: Bei den Nichtzulassungsbeschwerden waren wir in 5 von 11 Verfahren erfolgreich, Erfolgsquote also über 40 %.
Nach den Jahresberichten des Bundesarbeitsgerichts haben Nichtzulassungsbeschwerden eine Erfolgsquote von ca. 5 %.
Bei den Revisionsverfahren haben wir 12 gewonnen und 5 verloren. Von den Rechtsbeschwerden zum Bundesarbeitsgericht haben wir 5 von 5 aus der jüngeren Zeit gewonnen.
Beim BVerfG haben wir von 4 Verfahren 3 gewonnen